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Menschen mit Diabetes – besonders bei bereits bestehender diabetischer Neuropathie oder einem diabetischen Fußsyndrom – benötigen spezielle Schuhe, die den Fuß schützen und Druckstellen vermeiden. In vielen Fällen können diabetikerschuhe herren auf rezept und über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Diabetikerschuhe sind speziell entwickelte Schuhe, die helfen sollen:
Druckstellen und Blasen zu vermeiden
Die Bildung von Fußgeschwüren oder offenen Wunden zu verhindern
Eine gleichmäßige Druckverteilung über die Fußsohle zu gewährleisten
Den Fuß zu stabilisieren und zu entlasten
Gerade bei eingeschränktem Schmerzempfinden durch Nervenschäden bemerken Betroffene kleine Verletzungen oft nicht sofort. Diabetikerschuhe können das Risiko deutlich reduzieren.
Diese Schuhe sind medizinische Hilfsmittel, die von einem Arzt – meist ein Diabetologe, Orthopäde oder Hausarzt – verordnet werden können. Sie bestehen in der Regel aus:
Anatomisch geformtem Fußbett
Weichen, nahtfreien Innenmaterialien
Viel Platz im Vorfußbereich (für breite Füße, Hammerzehen, etc.)
Verstärkter Fersenkappe und gutem Halt
Verstellbarem Verschluss (z. B. Klettverschluss für geschwollene Füße)
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
✅ Ärztliche Diagnose: z. B. diabetische Polyneuropathie, diabetisches Fußsyndrom, Fußverformungen, Druckulzera oder erhöhtes Risiko für Wunden
✅ Verordnung durch einen Arzt auf einem Muster 16-Rezept
✅ Durchführung einer fußorthopädischen Versorgung beim Orthopädieschuhtechniker oder Sanitätshaus
In der Regel ist auch eine Messung des Fußes und ggf. die Anfertigung von Maßeinlagen vorgesehen.
Arzttermin vereinbaren
Lassen Sie sich bei bestehendem Risiko Diabetikerschuhe verschreiben (Hilfsmittelverordnung).
Rezept einreichen
Gehen Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus oder Orthopädieschuhmacher, der mit Ihrer Krankenkasse abrechnet.
Anpassung und Maßnahme
Ihre Füße werden vermessen. Bei Bedarf werden zusätzlich Maßeinlagen gefertigt.
Kostenübernahme prüfen lassen
Der Versorger beantragt die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Schuhe erhalten
Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre maßgefertigten oder konfektionierten Diabetikerschuhe – meist innerhalb weniger Wochen.
In der Regel alle 12 Monate ein Paar Schuhe
Zusätzlich: Einlagen 2-mal jährlich
Bei starker Abnutzung oder Veränderungen am Fuß ist ggf. auch eine frühere Versorgung möglich
Es fällt meist nur ein geringer Eigenanteil an (5–10 € gesetzlicher Zuzahlung). Bei Zuzahlungsbefreiung kann dieser entfallen.
Nahtfreie Innenverarbeitung zur Vermeidung von Reibung
Weiche Materialien und Polsterung
Rutschfeste, stabile Sohle
Genügend Platz für Einlagen
Individuell anpassbare Verschlüsse (z. B. Klett statt Schnürung)
Stabiler Halt an Ferse und Mittelfuß
Marken wie Solidus, Varomed, Fischer, Pulman oder FitVille bieten heute moderne, sportliche Designs – auch in extraweiten Weiten (z. B. K, M, H).
Ein Diabetikerschuh auf Rezept ist mehr als nur ein bequemer Schuh – er ist ein wichtiges medizinisches Hilfsmittel. Wer unter diabetischem Fußrisiko leidet, sollte die Möglichkeit der ärztlichen Verordnung unbedingt nutzen. So schützen Sie Ihre Füße langfristig und verhindern schwere Komplikationen.